Ziviltechniker sind mit "öffentlichem Glauben versehene Personen". Sie sind staatlich befugt und beeidet. Ziviltechniker sind nach dem Ziviltechnikergesetz berechtigt, öffentliche Urkunden über "Tatsachen und Vorgänge" auszustellen. Sie werden daher auch als "Technische Notare" bezeichnet.
Als Urkundspersonen sind Ziviltechniker befugt, Zertifikate in Form von Urkunden auszustellen, zum Beispiel zum Industriestandard von IT-Technologien.
Ziviltechniker sind befugt, ein Rund-Siegel für die Beurkundung zu verwenden oder mittels Beurkundungs-Signaturkarte elektronisch zu signieren.
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